Mitglied werden: Beitritt zum Verein Pro Salonwagen WSB
Sowohl als Aktiv- wie auch als Passivmitglied haben Sie keine Pflicht zu obligatorischen Arbeitseinsätzen für den Verein. Die Mitgliedschaft richtet sich nach den geltenden Statuten des Vereins vom 23. Mai 2019.
Gönner werden
Als Gönner erhalten Sie laufend Informationen über die Aktivitäten des Vereins. Zudem erhalten Sie jährlich einen Einzahlschein um einen frei wählbaren Gönnerbeitrag (jedoch mind. CHF 50.00) an den Verein zu überweisen. Die Gönnerschaft richtet sich nach den geltenden Statuten des Vereins vom 23. Mai 2019.